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Branche & Recht · Lesezeit ca. 7 Minuten · Stand: 4. September 2026

Der Countdown läuft: Was Fachhändler bis zum 18. Februar 2027 entscheiden müssen

Es gibt Jahre, in denen sich in unserer Branche wenig bewegt. 2026 gehört nicht dazu. Innerhalb von rund zwanzig Monaten greifen eine neue Rücknahmepflicht, eine europäische Batterievorschrift mit faktischer Sortimentswirkung, eine vierstufige Steuererhöhung und womöglich ein neuer europäischer Rechtsrahmen für Aromen und Nikotinbeutel. Jede dieser Maßnahmen für sich wäre eine Meldung wert. Zusammen ergeben sie etwas, das man selten so klar sagen kann: einen Zeitplan, an dem sich Einkauf, Lager und Sortiment ausrichten lassen.

Wir haben die Termine sortiert, die für Wiederverkäufer wirklich zählen – und schreiben dazu, was sie im Alltag bedeuten. Pünktlich zur InterTabac in Dortmund vom 15. bis 17. September, auf der die Branche genau darüber diskutieren wird.

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1. Seit dem 1. Juli 2026: Jede Verkaufsstelle nimmt zurück

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist der Termin, der am wenigsten Schlagzeilen gemacht hat und den Ladenalltag am unmittelbarsten verändert. Mit § 17 Abs. 1a ElektroG gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Rücknahmepflicht für alle Vertreiber von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern – unabhängig von der Verkaufsfläche und ohne die sonst übliche Bagatellgrenze.

Konkret heißt das:

  • Altgeräte werden kostenlos zurückgenommen, am Verkaufsort oder in unmittelbarer Nähe.
  • Ein Neukauf darf nicht zur Bedingung gemacht werden.
  • Wer online verkauft, muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten und im Shop aktiv darüber informieren.

Für den stationären Handel läuft das auf drei Dinge hinaus, die schnell erledigt sind: eine gesicherte Sammelbox mit Brandschutzhinweis hinter der Theke, ein sichtbarer Aushang und ein kurzer Absatz auf der eigenen Website. Wer die Hinweise noch nicht angepasst hat, sollte das vor der nächsten Prüfung nachholen – eine gute Zusammenfassung der Pflichten hat die IT-Recht Kanzlei veröffentlicht.

Wichtig für die Einordnung: Die Rücknahmepflicht ist kein Verkaufsverbot. Sie ist die Vorstufe.

2. 18. Februar 2027: Der Tag, an dem das Einweggerät endet

Das eigentliche Datum steht nicht in einem deutschen Gesetz, sondern in Artikel 11 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien so verbaut sein, dass Endnutzerinnen und Endnutzer sie leicht entnehmen und ersetzen können. Ein Einweg-Vape mit fest verklebtem Lithium-Akku erfüllt diese Anforderung nicht – und darf ab diesem Stichtag nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In allen 27 Mitgliedstaaten, ohne Übergangsfrist für neue Ware.

Für den Handel ist die entscheidende Unterscheidung juristisch fein, wirtschaftlich aber sehr konkret: Die Verordnung adressiert das Inverkehrbringen – also Hersteller und Importeure, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen. Das Bereitstellen durch nachgelagerte Händler ist davon zu trennen. Nach überwiegender Einschätzung darf ordnungsgemäß vor dem Stichtag in die Lieferkette gebrachte Bestandsware weiter abverkauft werden; eine ausführliche Einordnung dazu gibt es aus der anwaltlichen Praxis. Gesicherte Rechtsprechung existiert bislang nicht.

Was daraus folgt, ist unspektakulär und wichtig: Wer Einwegprodukte über den Stichtag hinaus führen will, braucht saubere Belege darüber, wann die Ware in die Kette gelangt ist – Rechnungen, Lieferscheine, Wareneingangsdaten. Und er sollte die Bestellmenge so planen, dass der Abverkauf nicht in eine Phase fällt, in der die Nachfrage ohnehin bereits zu nachfüllbaren Systemen abgewandert ist.

Parallel dazu bereitet die Bundesregierung ein nationales Verbot vor: Bundesumweltminister Carsten Schneider hat im Mai 2026 einen Gesetzentwurf für dieses Jahr angekündigt, begründet vor allem mit Bränden in Entsorgungsanlagen. Nachfüllbare Geräte sollen ausgenommen bleiben. Sollte das Verbot kommen, könnte der deutsche Stichtag also vor dem europäischen liegen.

3. Ab 2027: Die Steuertreppe – vier Jahre, jedes Jahr eine Stufe

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Steuer auf Liquids bei 32 Cent je Milliliter; sie gilt unabhängig vom Nikotingehalt und erfasst auch nikotinfreie Liquids, Basen und Aromen. Damit ist die letzte Stufe des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes erreicht – und die nächste steht schon im Gesetzgebungsverfahren.

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes beschlossen. Vorgesehen sind ab dem 1. Januar 2027 jährliche Erhöhungen über vier Jahre, quer durch alle Kategorien:

JahrLiquids (€/ml)Zigaretten (ct/Stück)
2026 (heute)0,3220,27
20270,3322,21
20280,3424,21
20290,3526,39
20300,3628,77

Bei Liquids bleibt der Anstieg damit überschaubar – auf ein 10-ml-Fläschchen gerechnet sind es vier Cent Steuer pro Jahr. Deutlich härter trifft es den Wasserpfeifentabak: Nach Branchenangaben zum Entwurf steigt die Steuer von derzeit rund 56 Euro je Kilogramm schrittweise auf 188,46 Euro je Kilogramm im Jahr 2030. Für die 200-Gramm-Dose würde das nach Einschätzung des Verbands einen Endverbraucherpreis in Richtung 60 Euro bedeuten – eine Verdopplung gegenüber heute. Das parlamentarische Verfahren läuft noch; wir behalten es im Blick und melden uns, sobald die Zahlen final sind.

Ein Hinweis zur Vorsicht bei Zahlen aus zweiter Hand: Die Steuer auf Zigaretten und Feinschnitt setzt sich aus einem Stück- beziehungsweise Gewichtsanteil und einem Prozentsatz vom Kleinverkaufspreis zusammen. Wer einzelne Werte aus unterschiedlichen Quellen vergleicht, vergleicht schnell Äpfel mit Birnen. Maßgeblich ist der Gesetzestext.

4. Dezember 2026: Was die TPD3 bringen könnte

Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie lief vom 22. Mai bis zum 14. August 2026. Ein Legislativvorschlag wird derzeit für Dezember 2026 erwartet. Auf dem Tisch liegen unter anderem Beschränkungen bei Aromen, ein europaweiter Umgang mit Einweggeräten, erstmals eine Regelung für Nikotinbeutel sowie neue Vorgaben zu Verpackung und digitalem Marketing.

Wichtig ist die Einordnung: Ein EU-weites Aromenverbot ist nicht beschlossen. Es ist eine von mehreren geprüften Optionen. Treibende Kraft hinter der Revision ist die zunehmende Zersplitterung des Binnenmarkts – Belgien, Frankreich, Bulgarien, Österreich, Irland und Spanien haben jeweils eigene Wege eingeschlagen, was Herstellern wie Händlern das grenzüberschreitende Geschäft erschwert.

Für den deutschen Markt hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft im März 2026 eine Zahl genannt, die man kennen sollte: Rund 40 Prozent der in Deutschland konsumierten E-Zigaretten stammen demnach aus illegalen Quellen. Käme ein Menthol- und Kühlmittelverbot, wäre nach Verbandseinschätzung ein weiterer Anstieg wahrscheinlich, weil entsprechende Aromen in einem großen Teil der Liquids enthalten sind. Man muss die Prognose nicht teilen, um den Punkt ernst zu nehmen: Der eigentliche Wettbewerber des seriösen Fachhandels ist längst nicht mehr der Laden zwei Straßen weiter.

5. Was das fürs Sortiment heißt: Pod-Systeme sind die Antwort

Alle vier Entwicklungen zeigen in dieselbe Richtung. Wiederbefüllbare und wiederverwendbare Systeme sind nicht nur regulatorisch zukunftssicher – sie sind auch das bessere Geschäft. Ein Kunde, der einen Akkuträger gekauft hat, kommt wegen der Pods zurück. Ein Kunde, der eine Einweg-Vape gekauft hat, kommt vielleicht zurück.

Genau hier liegt die interessanteste Produktbewegung des Jahres. Die Kategorie hat verstanden, dass der größte verbliebene Wachstumsmarkt nicht der Aromenliebhaber ist, sondern die Raucherin und der Raucher, die umsteigen wollen und dabei etwas Vertrautes suchen.

Die ELFA Filter Series von Elf Bar ist dafür das beste Beispiel. Prefilled Pods mit 2 ml Nikotinsalz-Liquid und 20 mg/ml, aber mit einem entscheidenden Detail: einem weichen Filter-Tip am Mundstück, der Zugverhalten und Haptik der klassischen Zigarette nachbildet. Dazu zwei bewusst unfruchtige Sorten – American Blend Tobacco und Cream Tobacco. Bei uns gelistet im 10 × 2er-Gebinde, kompatibel mit den ELFA-Akkuträgern, die Ihre Kundschaft ohnehin schon im Regal findet.

Für den Thekenverkauf ist das ein dankbares Produkt, weil das Verkaufsargument in einem Satz passt: Wenn Ihnen Fruchtaromen zu süß sind, probieren Sie das hier.

Wer breiter aufstellen will, findet in unserem Sortiment inzwischen rund vierzig Pod-Systeme – von ELFA, ELFA Master und ELFA Turbo über SKE Crystal Plus und Edge 10K bis zu Lost Mary Nera Max, Lost Mary WAVI, IVG Air 4in1 und Vozol. Dazu Leerpods, Coils und passende 10-ml-Nikotinsalz-Liquids als Folgegeschäft.

6. Unser neuer B2B-Shop: gebaut für genau diese Phase

Wir haben unseren B2B-Shop im Sommer 2026 neu aufgesetzt – und zwar mit Blick auf die Anforderungen, die dieser Übergang an den Fachhandel stellt: schnelle Nachbestellung statt Katalogblättern, klare Gebindegrößen statt Einzelartikeln, planbare Lieferzeiten statt Rückfragen.

  • Nettopreise nach Login, ausschließlich für Gewerbetreibende
  • Kauf auf Rechnung und Zahlung per PayPal
  • Versand innerhalb von 24 bis 48 Stunden, versandkostenfrei
  • Aktionsstaffeln wie 10+2, 5+5 oder Gratis-Akkuträger, die die Marge im Regal spürbar verbessern
  • Displays für Partner im Rahmen individueller Einkaufsvereinbarungen

Wenn Sie zur InterTabac nach Dortmund fahren: Kommen Sie gern mit Ihren Fragen zum 18. Februar 2027 auf uns zu. Wir haben zu den meisten davon inzwischen eine belastbare Antwort – und zu den übrigen wenigstens eine ehrliche Einschätzung.

Die Kurzfassung für Ihren Kalender

DatumWas passiert
seit 01.07.2026Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen, auch online
15.–17.09.2026InterTabac & InterSupply, Messe Dortmund
Dez. 2026 (erwartet)Legislativvorschlag der EU-Kommission zur TPD3
2026 (angekündigt)Gesetzentwurf für ein nationales Einwegverbot
01.01.2027Erste Stufe der neuen Tabaksteuer
18.02.2027Artikel 11 EU-Batterieverordnung greift
2028 (Ziel)Revidierte EU-Tabaksteuerrichtlinie
2030Letzte Stufe des deutschen Steuerpfads

Drei Dinge, die sich jetzt lohnen: Bestellmengen bei Einwegprodukten am Stichtag ausrichten und Wareneingänge sauber dokumentieren. Die Regalfläche schrittweise zugunsten von Pod-Systemen umbauen, solange die Nachfrage noch trägt und nicht unter Zeitdruck. Und die eigenen Rücknahme- und Elektrogesetz-Hinweise auf den aktuellen Stand bringen, falls das noch aussteht.

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, sobald der TPD3-Vorschlag vorliegt und das Tabaksteuergesetz das Parlament passiert hat.

Dieser Beitrag fasst den Stand vom 4. September 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzesvorhaben können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Ihren Pflichten als Vertreiber wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende. Produkte mit Nikotin sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt.